Aktuell gilt, dass Arbeitnehmer:innen maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen und dass zwischen Arbeitsende- und beginn mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen müssen; im Laufe einer ganzen Arbeitswoche muss die Ruhezeit sogar mindestens einmal 24 Stunden betragen....
Das Arbeitsgericht in Emden entschied durch ein Urteil aus dem Jahr 2020 zu einer Pflicht zur Einführung eines „objektiv, verlässlich und zugänglich“ Zeiterfassungssystems auch ohne ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers. Ihr Urteil begründete das Arbeitsgericht...