Es ist offiziell – seit dem EuGH-Urteil im Mai 2019 ändert sich einiges in Bezug auf die rechtskonforme Arbeitszeiterfassung von Betrieben und Unternehmen. Arbeitgeber sind laut Urteil zukünftig dazu verpflichtet ein „objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung“ einzurichten. Der damit einhergehende administrative Aufwand scheint enorm. Eine digitale Zeiterfassung reduziert diesen administrativen Aufwand. Weisen Sie Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter in Echtzeit nach, schaffen Sie Transparenz und gestalten Sie die Prozesse dadurch effizient.