Das Arbeitsgericht in Emden entschied durch ein Urteil aus dem Jahr 2020 zu einer Pflicht zur Einführung eines „objektiv, verlässlich und zugänglich“ Zeiterfassungssystems auch ohne ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers. Ihr Urteil begründete das Arbeitsgericht durch das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und bezahlten Jahresurlaub für jeden Arbeitnehmer.Kaum vorstellbar in einer Zeit, wo Vertrauensarbeitszeit großgeschrieben wird.

Aber was bedeutet es wirklich für Betriebe und Unternehmen. Durch die Implementierung eines Zeiterfassungssystems ebnen sich Unternehmen die Chance Vorreiter für digitale Prozesse zu sein und heben sich gleichzeitig von der Konkurrenz ab. Digitale Zeiterfassungssysteme bieten durch Applikationen, Gesichtserkennung und ortsunabhängige Angebote flexible Zeiterfassung und Verwaltungen von Urlaubsanträgen, Dienstplänen und vieles mehr.